Die Führerscheinklassen
AM | ![]() |
Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 50ccm und bis max. 45km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Leistung max. 4 kW bei Elektromotor. Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 16 Jahre Einschluss: Keine Prüfung: theoretische und 55 Minuten praktische Prüfung
Führerscheinantrag: |
A1 | ![]() |
Krafträder mit max. 125ccm, max. 11kW. Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre (Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden) Einschluss: AM Prüfung: theoretische und 70 Minuten praktische Prüfung
Führerscheinantrag: |
A2 | ![]() |
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35kw und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2kw/kg.
Mindestalter: 18 Jahre (Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden) Einschluss: A1 und AM Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. (Auch Fahrerlaubnisse vor dem 1.04.1980 gemacht, sowie Fahrerlaubnis 1B ) Prüfung: evtl. theoretische und 70 Minuten praktische Prüfung oder nur 60 Min. praktische Prüfung bei Aufstieg
Führerscheinantrag: |
B196 |
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Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm/cm³ und max 11 KW (15 PS).
Mindestalter: 25 Jahre Prüfung: keine
Führerscheinantrag: |
A (offen) |
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Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden) Einschluss: A1, AM und A2 A2 min. 2 Jahre dann ist keine theoretisch Prüfung erforderlich, nur eine praktische Ausbildung und Prüfung. Prüfung: evtl. theoretische und 70 Minuten praktische Prüfung oder nur 60 Min. praktische Prüfung bei Aufstieg
Führerscheinantrag: |
B |
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Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis 3,5t z. G. (zulässige Gesamtmasse) mit nicht mehr als 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) zusätzlich
Mindestalter: 18 Jahre oder begleitendes Fahren ab 17 (bF17) Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Führerscheinantrag: |
B96 |
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Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF 17) Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.
Führerscheinantrag: |
BE | ![]() |
Kfz der Klasse B mit Anhänger: zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg.
Vorbesitz: Klasse B Einschluss: L und AM Theorie: nicht erforderlich
Prüfungszeit: Keine theoretische Prüfung - 55 Minuten praktische Prüfung
Führerscheinantrag: |